Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Schreiben Sie Ihre Briefe und Rechtsschriften mit «Word»? Höchstwahrscheinlich schon, denn aktuell ist MS Word das mit Abstand meistverwendete Textverarbeitungsprogramm der Welt. Damit haben Sie vielleicht auch schon Bekanntschaft mit seinen Tücken gemacht – insb. wenn Sie sehr umfangreiche wissenschaftliche Texte oder Bücher in Word geschrieben haben. Niklaus Meier schreibt seine Dissertation mit dem Programm LaTeX, welches ihm die formelle Arbeit stark vereinfacht. In seinem Beitrag stellt er insb. LaTeX und seine Vorzüge vor.
Für das am 1.1.2008 oder später begonnene Geschäftsjahr ist erstmals ein Verzicht auf die eingeschränkte Revision bei AG und GmbH möglich, wobei die Frist für den erstmaligen Revisionsverzicht für viele am 30. Juni 2009 abläuft. Höchste Zeit also für ein Update zum Thema. RA Dr. Benedikt Suter erläutert, wer auf die eingeschränkte Revision verzichten darf und welche Formalitäten zu beachten sind.
Der am 12. Dezember 2008 in Kraft getretene Art. 107a AsylG regelt das Verfahren gemäss Dublin-Verordnung der EU. Dr. Mathias Hermann stellt fest, dass in der Praxis «die von einem Nichteintretensentscheid betroffenen Personen regelmässig keine effektive Beschwerdemöglichkeit haben, denn unmittelbar nach der Eröffnung dieser Entscheidung soll die Wegweisung aus der Schweiz vollzogen werden.» Damit werde zumindest das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verletzt und evtl. auch Refoulement-Verbote des internationalen Rechts.
Mit 65/63 ist Schluss mit Arbeiten. Oder doch nicht? Oder vorher? Der Nationalrat wird’s teilweise in der Sommersession diskutieren. Die heutige Gesellschaft wünscht sich mehrheitlich ein flexibles Rentenalter – einige Verschleissberufe sind sogar darauf angewiesen. Aber das System muss auch finanziert werden. «Gefragt sind deshalb gesetzgeberische Lösungen für verschiedenartige Ansprüche.» Prof. Dr. Thomas Gächter und Dr. phil. I Elisabeth Michel-Alder loten die Möglichkeiten, Chancen und Erfordernisse aus.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht
                     
Nils Güggi    
Verlagsleiter Weblaw AG