Versicherungsverträge bei Eigentumsänderungen an Grundstücken
Eine am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) ist bei der praktischen Umsetzung auf heftige Kritik gestossen. Das eidgenössische Parlament hat diesem Umstand Rechnung getragen und die notwendige «Korrektur» vorgenommen. Es geht dabei um die Rechtswirkungen von Versicherungsverträgen bei Eigentumsänderungen am versicherten Gegenstand. Im vorliegenden Beitrag werden die praktischen Auswirkungen dieser «Korrektur», die am 1. Juli 2009 in Kraft treten wird, bei den Eigentumsänderungen an Grundstücken aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Regelung bis 31. Dezember 2005
- 3. Regelung vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2009
- a. Grundsatz
- b. Freiwillige Versicherungen
- c. Obligatorische Versicherungen
- 4. Regelung ab 1. Juli 2009
- a. Ausgangslage
- b. Konkrete Bestimmung
- c. Erläuterung zur neuen Bestimmung
- 5. Ausblick
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