Liebe Leserinnen und Leser
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| Nils Güggi | Thomas Schneider | |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |
Abstract
Das Bundesgericht hat in zwei Urteilen die einkommenssteuerliche Behandlung der Rückkäufe von Rentenversicherungen sowie von privaten Leibrentenverträgen beurteilt. Die Verwaltungspraxis wurde massgeblich korrigiert. Im Ergebnis zeichnet sich im Bereich der Rentenversicherungen und Leibrentenverträge ein neues Besteuerungskonzept ab, welches den Vorsorgecharakter dieser Produkte vermehrt berücksichtigt.
Abstract
In letzter Zeit versuchen Anwaltskanzleien das aktienrechtliche Kapitalherabsetzungsverfahren in einem vorwiegend unternehmensfreundlichen Sinn abzuändern, weil namentlich aufgrund des in der hängigen Aktienrechtsrevision diskutierten Kapitalbands sowie der genehmigten Kapitalerhöhung Begehrlichkeiten nach weiteren Arten der Kapitalherabsetzung wach werden. Im vorliegenden Beitrag werden ausgehend von der konstitutiven Kapitalherabsetzung und der diesbezüglichen Kognition des Handelsregisterführers, welche den Massstab für die Beurteilung der Zulässigkeit jeder Modifikation am Kapitalherabsetzungsverfahren bilden, verschiedene Arten von Kapitalherabsetzungen wie die «gestaffelte Kapitalherabsetzung» sowie die «Kapitalherabsetzung mit Höchstbetrag», mit welchen die Handelsregisterämter in jüngster Vergangenheit konfrontiert wurden, aus gesellschafts- und handelsregisterrechtlicher Sicht näher betrachtet. Weiter werden mit dem «Hybrid-Konzept» sowie der «genehmigten Kapitalherabsetzung» zwei unzulässige Kapitalherabsetzungsverfahren dargestellt. Schliesslich werden das «Kapitalband» und die modifizierte Kapitalherabsetzung der hängigen Aktienrechtsreform vorgestellt.
Abstract
Eine am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) ist bei der praktischen Umsetzung auf heftige Kritik gestossen. Das eidgenössische Parlament hat diesem Umstand Rechnung getragen und die notwendige «Korrektur» vorgenommen. Es geht dabei um die Rechtswirkungen von Versicherungsverträgen bei Eigentumsänderungen am versicherten Gegenstand. Im vorliegenden Beitrag werden die praktischen Auswirkungen dieser «Korrektur», die am 1. Juli 2009 in Kraft treten wird, bei den Eigentumsänderungen an Grundstücken aufgezeigt.
Abstract
Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken 2008 (VSB 2008) richtet sich grundsätzlich nur an die Banken. Da die VSB 2008 den Banken verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt, welche sie im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen mit Rechtsanwälten und Notaren einzuhalten haben, hat die VSB 2008 aber indirekt auch Auswirkungen auf Rechtsanwälte und Notare. Diese Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Die VSB 2008 kann insbesondere dazu führen, dass sich Rechtsanwälte und Notare dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sich durch das vorsätzlich falsche Ausfüllen der von der VSB 2008 vorgeschriebenen Formulare (insbesondere des Formulars A und des Formulars R) der Urkundenfälschung strafbar zu machen.
Abstract
BGer – Das Zürcher Obergericht hat mit einer Gerichtsgebühr von 450’000 Franken im Streit um die Absetzung eines Willensvollstreckers den Bogen überspannt. Das Bundesgericht hat einer Millionärswitwe Recht gegeben und die Sache zu neuem Entscheid zurückgeschickt. (BGE 5A_23/2009)
Abstract
BGer – Der Fall eines sechzigjährigen Waadtländers, der wegen der Vermietung zweier Zimmer an illegale Einwanderer zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss neu entschieden werden. Das Bundesgericht hat das entsprechende Urteil der Waadtländer Justiz aufgehoben. (BGE 6B_974/2008) (ts)
Abstract
BGer – Der Zürcher Psychiater Peter Baumann ist für seine Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Mann zu Recht wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat den Schuldspruch des Basler Appellationsgerichts bestätigt. (Urteile 6B_14/2009 und 6B_48/2009)
Abstract
BGer – Die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verhängte Rekord-Busse über 575’000 Franken gegen die Milchgenossenschaft PMO Ostschweiz ist definitiv. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der Genossenschaft nicht eingetreten. Die Urteilsbegründung steht noch aus. (Dispositiv des Urteils 2C_845/2008)
Abstract
BVGer – Ein Neuenburger Vogelzüchter erhält keine Bewilligung zur Aussetzung von Auerhühnern. Laut Bundesverwaltungsgericht ist nicht auszuschliessen, dass das Vorhaben die genetische Eigenart der bestehenden Auerhuhnpopulation gefährden könnte. (Urteil A-7425/2008)
Abstract
Mit der Annahme der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) werden Zinsen auf Kundenguthaben ab 2010 von der Verrechnungssteuer befreit, sofern sie 200 Franken pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2009 eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragt ihrem Rat mit 14 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Diese verlangt, den Grundsatz der doppelten Strafbarkeit in der Bundesverfassung festzuhalten.
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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hält den Schutz der Konsumenten vor dem «Kleingedruckten» und bei Internet- und Telefonverbräuchen für ausreichend. Sie beantragt dem Plenum, drei Initiativen aus dem Ständerat zu begraben.
Abstract
Der Bundesanwalt soll durch die Bundesversammlung gewählt werden. Die Aufsicht über seine Aktionen soll eine unabhängige, vom Parlament gewählte Behörde übernehmen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) folgt damit dem Ständerat.
Abstract
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) befürwortet den Einsatz von bis zu 30 Armeeangehörigen zur Unterstützung der Anti-Piraterie-Operation «Atalanta» der EU vor der somalischen Küste. Der Enscheid fiel mit 10 zu 1 Stimmen.
Abstract
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will Absolventinnen und Absolventen von Schweizerischen Hochschulen aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA auf dem Arbeitsmarkt erleichtert zulassen. Sie hat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
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