Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Das Bundesgericht hat in zwei Urteilen die einkommenssteuerliche Behandlung des Rückkaufs von Rentenversicherungen sowie von privaten Leibrentenverträgen beurteilt. Die Verwaltungspraxis wurde massgeblich korrigiert. Der Beitrag von Peter Lang behandelt das sich daraus abzeichnende neue Besteuerungskonzept, welches den Vorsorgecharakter dieser Produkte vermehrt berücksichtigt.
Im Rahmen der hängigen Aktienrechtsrevision werden Wünsche nach einem unternehmensfreundlicheren Kapitalherabsetzungsverfahren laut. RA Dr. Rino Siffert und RA Dr. Florian Zihler betrachten die gestaffelte Kapitalherabsetzung und weitere zulässige und unzulässige Formen der Herabsetzung des Aktienkapitals aus gesellschafts- und handelsregisterrechtlicher Sicht.
Zwar richtet sich die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken 2008 (VSB 2008) grundsätzlich nur an Banken. Die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten betreffen indirekt aber auch Rechtsanwälte und Notare, auf deren Bankkonten sich Kundengelder befinden. RA Dominik Eichenberger stellt die VSB 2008 und ihre Auswirkungen auf Rechtsanwälte und Notare vor.
Eine anfangs 2006 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag ist bei der praktischen Umsetzung auf heftige Kritik gestossen. Die daraufhin vom eidgenössischen Parlament vorgenommene «Korrektur» tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland zeigen die praktischen Auswirkungen auf Versicherungsverträge bei Eigentumsänderungen an Grundstücken auf.
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Unsere langjährige Mitarbeiterin, Frau Isabelle Clerc, verlässt unser Redaktionsteam per Ende Juni 2009. Frau Clerc war als stellvertretende Verlagsleiterin u.a. zuständig für die französischsprachige Ausgabe von Jusletter und Ansprechperson aller Autoren und Redaktoren aus der Westschweiz. Das gesamte Weblaw- und Jusletter-Team bedankt sich herzlich bei ihr und wünscht ihr alles Gute und viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre
   
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter