Liebe Leserinnen und Leser
Die Auslagerung von IT-Dienstleistungen ist weit verbreitetet. Immer häufiger wird auch die Bearbeitung der Patientendaten von Spitälern an externe, private Informatikdienstleister delegiert. Bereits in seinem Tätigkeitsbericht 2006/2007 taxierte der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) diese Auslagerung als Verstoss gegen das Arztgeheimnis. Dr. iur. Christian Peter ist anderer Meinung und legt dar, warum dem nicht so sei.
Dass sich für Geldwäscherei offenbar auch der Kunsthandel eignet, erstaunt eigentlich nicht – schaut man sich nur schon die kommunizierten Investitionsbeiträge an. Rachel Engisch schält die Lücken im GwG heraus und macht, basierend auf internationalen Entwürfen, Vorschläge auch für eine Umsetzung in der Schweiz.
Die Finanzkrise ist noch nicht durch und die Angriffe auf das Banken- und das Steuersystem der Schweiz sind vermutlich auch noch nicht ausgestanden. Die Hedge Fonds haben spätestens mit dem Madoff-Skandal auch einiges an Kritik einstecken müssen. Dass die Schweiz Hedge Fonds nicht genauer regelt, ist da vermutlich kein Vorteil. So kommen RA Philippe Jacquemoud und RA Guillaume Barrazone gerade richtig mit ihrem Beitrag, in welchem sie für die Schweiz flexible rechtliche Rahmenbedingungen für Hedge Fonds entwerfen.
Prof. Dr. Thomas Geiser rezensiert einen von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB herausgegebenen «Rechtsratgeber rassistische Diskriminierung».
Am 8. Mai 2009 hat das CIDECR (Centre Interdisciplinaire de Droit et d'Etude de la Circulation Routière) an der Universität Neuenburg ein Eröffnungs-Symposium unter dem Titel «Das Strassenverkehrsrecht in all seinen Zuständen» organisiert. Der Tag erlaubte nicht nur, die Referate etlicher Fachleute zu hören, sondern bot auch Gelegenheit, Fragen aus dem zahlreich erschienenen Publikum zu beantworten. Alain Barbezat liefert einen Kurzbericht des Eröffnungstags.
Der letzte Woche in Jusletter erschienene Bericht von Florian Berardi und Niklaus Meier zur Tagung «Evaluation des Kartellgesetzes – Schlüsselthemen aus rechtlicher Sicht» wurde im Inhaltsverzeichnis irrtümlicherweise nicht korrekt aufgeführt. Deshalb hier noch einmal der Hinweis auf diesen Beitrag.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre
Nils Güggi | ||
Verlagsleiter Weblaw AG |