Liebe Leserinnen und Leser
| Nils Güggi | ||
| Verlagsleiter Weblaw AG |
Abstract
Am 27. April 2009 hat der Nationalrat als Zweitrat die Revision des Immobiliarsachenrechts beraten. Im Teilgebiet des Bauhandwerkerpfandrechts hat er den Beschlüssen des Ständerats vom 4. Juni 2008 teils zugestimmt. Teils hat er abweichende Beschlüsse gefasst. Die Differenzen müssen nun zwischen den beiden Räten bereinigt werden. Der Autor, der sich seit 1979 intensiv mit dem Bauhandwerkerpfandrecht befasst, analysiert die Differenzen ebenso kritisch wie konstruktiv. Zudem zieht er eine Zwischenbilanz der Revision des Bauhandwerkerpfandrechts, in der kontroverse Meinungen und Anträge aufeinander prallen.
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Aus der Querschnittsdisziplin der interkulturellen Kommunikation ergeben sich viele Erkenntnisse für den Akt der Rechtsanwendung. Ein auf der Systemtheorie beruhendes Kommunikationsverständnis lässt es insbesondere als unumgänglich erscheinen, in der juristischen Hermeneutik die Person des Rechtsanwenders in den Vordergrund zu rücken. Wir Juristen schöpfen unser rechtliches Urteil letztlich aus uns selbst. Wir können die Rechtslage nicht so sehen, wie sie ist. Vielmehr ist die Rechtslage so, wie wir sie sehen.
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Die in Art. 44 Abs. 2 BGG enthaltene Zustellfiktion (Sieben-Tage-Regel) ist von grosser praktischer Bedeutung. Gemäss einem neueren Bundesgerichtsurteil berechnet sich das Ende dieser Sieben-Tage-Frist nach dem Grundsatz «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sechs». Dieses Urteil steht allerdings im Widerspruch zu anderen höchstrichterlichen Entscheiden, welche vom Prinzip «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sieben» ausgehen. Wahrscheinlich handelt es sich bei diesem neueren Urteil um einen Betriebsunfall. So oder anders ist eine baldige höchstrichterliche Klärung der Frage erforderlich, und zwar – wie der Autor darlegt – nach der Regel «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sieben».
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Die Landesgruppe Schweiz der Studienvereinigung Kartellrecht hat zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung für Wettbewerbsrecht (ASAS) am 14. Mai 2009 eine Tagung zur Evaluation des Kartellgesetzes durchgeführt. Die Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern der Evaluationsgruppe, Vertretern der Wettbewerbskommission (WEKO), des Bundesverwaltungsgerichts und zahlreichen Wirtschaftsanwälten sowie Unternehmensjuristen in Bezug auf eine mögliche Reform der Institutionen, des Verfahrens und der Zusammenschlusskontrolle lassen den Schluss zu, dass mit dem Evaluationsbericht noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Der Bericht hat vielmehr einen Stein angestossen, der nunmehr ins Rollen geraten ist – mit noch ungewisser Richtung.
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BGer – Das Bundesgericht hat einem Streit zwischen einem arabischen Scheich und einem italo-amerikanischen Hotelgast in Genf ein Ende gesetzt: Die Richter sprachen dem Kläger das Recht ab, gegen den Freispruch des Scheichs zu rekurrieren. (Urteil 6B_354/2008)
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BGer – Die Bündner Justiz muss neu über einen Autolenker urteilen, der ohne Fahrausweis versehentlich 35 Meter auf Schweizer Boden zurückgelegt hat. Das Bundesgericht lässt ihn zwar nicht ganz ungeschoren davon kommen, verlangt aber eine Strafminderung. (Urteil 6B_25/2009)
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BGer – Pflegeeltern haben keinen Anspruch darauf, das betreute Kind nach seiner Rückkehr zu den leiblichen Eltern zu besuchen oder über dessen weitere Entwicklung informiert zu werden. Laut Bundesgericht darf solches nur angeordnet werden, wenn es das Kindswohl verlangt. (Urteil 5A_100/2009)
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BGer – Eine ehemalige Angestellte der Waadtländer Steuerverwaltung, die im Jahre 1997 entlassen wurde, hat einen entscheidenden Sieg errungen. Das Bundesgericht verpflichtet die Waadtländer Justiz, sich erneut mit ihrer Schadenersatzforderung wegen Mobbing in der Höhe von 600’000 Franken auseinander zu setzen. (Urteil 1C_418/2008) (ts)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht verweigert der AZ-Mediengruppe die Markeneintragung für den Begriff «A-Z». Laut den Richtern steht das Zeichen für «vollständig» und gehört damit zum unschützbaren Gemeingut. (Urteil B-1580/2008)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für den geplanten Autobahnanschluss in Rothenburg LU gegeben. Der Kanton Luzern wird aufgefordert, noch ein Detailprojekt zur sicheren Gestaltung der Verengung Rosengartenstrasse nachzuliefern. (Urteil A-5466/2008)
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Im Rahmen eines Mitberichts zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommission hat sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) mit dem Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie mit der Änderung des Militärgesetzes auseinandergesetzt.
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Der Ständerat hat am 9. Juni 2009 unter dem Eindruck der Abzocker-Debatte die Beratung zur Aktienrechts-Revision aufgenommen. Wie weit er der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» entgegekommen will, liess er offen.
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Der Ständerat lehnt die Abzocker-Initiative wie erwartet ab. Wie der Bundesrat will die kleine Kammer aber die Rechte der Aktionäre stärken und der Initiative das revidierte Aktienrecht als indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.
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Die Konsumenten sollen nicht länger vom «Kleingedruckten» übertölpelt werden. Oppositionslos hat der Ständerat am 10. Juni 2009 eine parlamentarische Initiative gegen missbräuchliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gutgeheissen.
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Das Parlament ist sich einig, dass Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, auch in der Schweiz vermarktet werden dürfen (Cassis-de-Dijon-Prinzip). Das entsprechende Gesetz ist nun unter Dach und Fach.
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Die Initianten sollen ein Volksbegehren unter Vorbehalt zurückziehen können, wenn das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag beschliesst. Mit 29 zu 0 Stimmen hat der Ständerat am 11. Juni 2009 eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.
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Ein eidgenössisches Hundegesetz soll landesweit für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund sorgen. Mit 97 zu 72 Stimmen hat der Nationalrat am 9. Juni 2009 diesen Erlass verabschiedet.
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Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen das Empfangsgerät im digitalen Kabelfernsehen zu angemessenen Bedingungen frei wählen können. Das Parlament verlangt vom Bundesrat, dazu die Gesetzesgrundlagen auszuarbeiten.
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Der Nationalrat will die umstrittene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) nicht abbrechen. Er ist am 11. Juni 2009 mit 102 zu 80 Stimmen auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. Am Zug ist nun wieder die Kommission.
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Die Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes kommt unter Dach. Stillschweigend hat der Ständerat am 10. Juni 2009 die letzten beiden Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt.
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Das Parlament macht Druck für ein einfacheres Steuersystem. Mit 99 zu 58 Stimmen hat der Nationalrat am 11. Juni 2009 eine Motion des Ständerates überwiesen. Die Linke opponierte, weil sie ein unsoziale Umverteilung der Steuerlast befürchtet.
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Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 10. Juni 2009 14 bisherige Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts für die Amtsperiode 2010 bis 2015 bestätigt. Zudem wählte sie drei neue Mitglieder des in Bellinzona angesiedelten Gerichts.
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Der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin sollen künftig vom Parlament und nicht mehr vom Bundesrat gewählt werden. Die Aufsicht wird einem Fachgremium übertragen. Der Ständerat hat am 9. Juni 2009 das Strafbehördenorganisationsgesetz gebilligt.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 8. Juni bis 12. Juni 2009 wiedergegeben.
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Nachfolgend wird eine Übersicht der in der Sommersession 2009 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte wiedergegeben. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
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