Liebe Leserinnen und Leser
Seit dem 1. Januar 2000 hat das Bundesgericht 76 Urteile ab 2000 gefällt, in denen das Stichwort Bauhandwerkerpfandrecht bzw. dessen französische oder italienische Übersetzung vorkommt (Quelle: Push-Service Entscheide). Das Rechtsinstitut hat also nichts von seiner Aktualität verloren und ist im Baugewerbe von grosser Relevanz. Momentan befindet sich das Bauhandwerkerpfandrecht in der parlamentarischen Beratung; heute Morgen, am 15. Juni 2009, hatte die Rechtskommission des Ständerats das Thema auf dem Tisch. Dabei geht es insb. um die Bereinigung von Differenzen zwischen dem National- und dem Ständerat. Prof. Dr. Rainer Schumacher analysiert die Differenzen und zieht eine Zwischenbilanz zur Revision des Bauhandwerkerpfandrechts.
Die Sieben-Tage-Regel nach Art. 44 Abs. 2 BGG ist wichtig. Nun aber gibt’s Widersprüche in den Urteilen des Bundesgerichts bezüglich der Auslegung der Sieben-Tage-Regel. Ist es «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sechs» oder «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sieben»? Prof. Dr. Thomas Koller analysiert das neuste Urteil und nimmt Stellung.
RA Gilbert Hunkeler zeigt in seinem Beitrag auf, «dass die rechtsanwendende Person mit ihrem Denken, ihren Wertungen, ihren Gebräuchen – kurz: mit ihrer Kultur – für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Und dies – im wahrsten Sinne des Wortes – systembedingt.» Eine Reflexion über das berufliche Rollenverständnis juristischer Fachpersonen gestützt auf ein systemtheoretisch geprägtes Modell interkultureller Kommunikation.
Zu guter Letzt finden Sie in der aktuellen Ausgabe den Wochenrückblick zur Sommersession inkl. der Schlussabstimmungstexte sowie einen weiteren juristischen Linktipp.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht
Nils Güggi | ||
Verlagsleiter Weblaw AG |