Angst vor Krankheit reicht nicht für SUVA-Entschädigung
BGer – Die Angst vor einer schweren asbestbedingten Erkrankung verschafft einem früheren Eternit-Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Entschädigung der SUVA. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der seit 1979 mit einer Lungenveränderung lebt. (Urteil 8C_92/2009)
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