Bundesgericht gibt Patientin Recht
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss vertieft abklären, ob sich eine Schönheitschirurgin der Körperverletzung strafbar gemacht hat. Das Bundesgericht hat einer Patientin Recht gegeben, die seit ihrem Facelifting an schmerzhaften Hautveränderungen leidet. (Urteil 6B_115/2009)
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