Vernehmlassung zur Abschaffung des Eigenmietwerts eröffnet
Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abgeschafft werden. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen reduziert werden: Einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende sowie einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
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