Unterstützung von Schweizern im Ausland wird gesetzlich verankert
Die finanzielle Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland ist eine Daueraufgabe und wird deshalb gesetzlich verankert. Der Bundesrat hat die gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Ausführungsverordnung auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
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