Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Juli 2007 machte sich ein gutes Dutzend Armeeangehörige trotz erheblicher Lawinengefahr zu einer Bergtour an der Jungfrau auf. Eine der zwei Seilschaften wurde prompt von einer Lawine erfasst und in den Tod gerissen. Aus Anlass des heute beginnenden Militärstrafprozesses wegen fahrlässiger Tötung stellt Viktor Laube einige Überlegungen zum «Jungfrau-Drama» an und zeigt in der strafrechtlichen Theorie bestehende Feinheiten auf, um die Vielschichtigkeit juristischer Abwägung und Würdigung darzulegen. Das Urteil wird für Freitag erwartet.
 
Die aktuell im SchKG enthaltenen Sicherungsmassnahmen bergen vier Ungleichheiten zwischen den Gläubigern. Diese konnten mittels Anpassung des SchKG an das revidierte Lugano-Übereinkommen bzw. Schaffung eines neuen Arrestgrundes teilweise beseitigt werden. Dr. Charles Jaques bietet weitere Vorschläge für eine Gesetzesanpassung im SchKG zur Verbesserung der Sicherungsmassnahmen. So würde die (Wieder-)Einführung der provisorischen Pfändung vor der (definitven) Rechtsöffnung, wie sie auch schon in Gesetzgebungsprojekten aus dem vorletzten Jahrhundert enthalten war, die Korrektur der Ungleichheiten erlauben und ein Einhergehen von SchKG und LugÜ ermöglichen.
 
Dass Vater und Sohn beim selben Doktorvater promovieren, ist speziell und durchaus erwähnenswert. Die von Dr. Roland Pfäffli besprochene Dissertation von (Sohn) Matthias Inderkum «Schadenersatz, Genugtuung und Gewinn­herausgabe aus Persönlichkeitsverletzung» stellt aber auch unabhängig von dieser Besonderheit eine solide aktuelle Arbeitshilfe bei Persönlichkeitsverletzungen dar und kann als wichtiger und zuverlässiger Ratgeber empfohlen werden.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
Viktor Laube
Viktor Laube
Abstract

Heute, am Montag 16. November 2009, beginnt in Chur der Militärstrafprozess rund um das Militärunglück an der Jungfrau vom Juli 2007. Das Geschehen wird daher zum aktuellen Anlass genommen, einige in der strafrechtlichen Theorie bestehende Feinheiten aufzuzeigen und als Ausgangspunkt und Anknüpfungsmöglichkeit das Wechselspiel der theoretischen Überlegungen zu verdeutlichen. Der vorliegende Beitrag will dabei nicht den Urteilsfindungsprozess des Gerichts vorwegnehmen oder unterlaufen, sondern soll dazu dienen, die Vielschichtigkeit juristischer Abwägung und Würdigung offen zu legen.

Charles Jaques
Charles Jaques
Abstract

Die aktuell im SchKG enthaltenen Sicherungsmassnahmen bergen vier Ungleichheiten zwischen den Gläubigern. Drei davon werden durch den Entwurf des Bundesrates über die Anpassung des SchKG an das revidierte Lugano-Übereinkommen mittels Schaffung eines neuen Arrestgrundes teilweise beseitigt. Die (Wieder-)Einführung der provisorischen Pfändung vor der (definitven) Rechtsöffnung, basierend auf Projekten vom 6. April 1886 und vom 29. Juni 1888, welche im Exequaturverfahren gemäss Art. 39 revLugÜ erforderlich sein könnte, würde die vollumfängliche Korrektur der erwähnten drei Ungleichheiten erlauben und ein perfektes Einhergehen von SchKG und LugÜ garantieren. (ts)

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Eine aktuelle Dissertation befasst sich mit dem Schadenersatz, der Genugtuung und der Gewinnherausgabe aus Persönlichkeitsverletzung. Bemerkenswert ist, dass bereits der Vater des Autors beim gleichen Doktorvater an der Universität Freiburg i.Ue. promoviert hat.

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Ein Jahr Freiheitsstrafe für einen Ausländer kann grundsätzlich den Widerruf seiner Aufenthaltsbewilligung rechtfertigen. Ist der Betroffene mit einer Schweizerin verheiratet, gilt laut Bundesgericht als ungefähre Grenze eine zweijährige Strafe. (BGE 2C_295/2009)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Solothurner Behörden haben einem Afrikaner zu Unrecht verboten, das Gebiet der Städte Olten und Solothurn zu betreten. Laut Bundesgericht liegen keine ausreichenden Hinweise dafür vor, dass der Mann am Drogenhandel beteiligt sein könnte. (Urteil 2C_437/2009)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Einbürgerungsbewerber müssen von sich aus über Vorstrafen informieren, falls diese den Behörden nicht bekannt sind. Das Bundesgericht hat die Aufhebung der Einbürgerung eines jungen Somaliers bestätigt, der Raubdelikte verschwiegen hatte. (Urteil 1C_578/2009)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Parkbusse von 40 Franken aufgrund der Unschuldsvermutung aufgehoben. Die Freiburger Autohalterin hatte behauptet, das Auto nicht selbst parkiert zu haben, und sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht zugunsten ihrer Familienangehörigen berufen. (Urteil 6B_748/2009) (ts)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Mord-Verurteilung eines Landwirts bestätigt, der 2003 in Sihlbrugg eine 39-jährige Drogenprostituierte getötet hat. Das Zürcher Geschworenengericht hatte den Mann 2006 zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt. (Urteil 6B_292/2009)

Jurius
Jurius
Abstract

BStGer – Alt Bundesrat Christoph Blocher ist mit seiner Strafanzeige wegen eines angeblichen Komplotts gegen ihn vor dem Bundesstrafgericht abgeblitzt. Dessen erste Beschwerdekammer trat auf eine Beschwerde Blochers gegen die Einstellung des Verfahrens nicht ein.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür gelangt wegen Street View von Google ans Bundesverwaltunsgericht. Grund ist der ungenügende Persönlichkeitsschutz. Zudem will er das Aufnehmen und Aufschalten neuer Bilder bis zum Gerichtsurteil verhindern.

Jurius
Jurius
Abstract

Das FINMA Rundschreiben «Vergütungssysteme» hat zum Ziel, die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen.

Jurius
Jurius
Abstract

Fernseh- und Radiogebühren sollen künftig für alle Haushalte obligatorisch werden. Diesen Vorschlag wolle das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) dem Bundesrat unterbreiten, sagte BAKOM-Direktor Martin Dumermuth in einem Zeitungsinterview.

Jurius
Jurius
Abstract

Sehr hohe Löhne sollen bei Konkursen nicht zu Lasten der übrigen Gläubiger privilegiert werden. Der Bundesrat spricht sich für eine Obergrenze von 126’000 Franken aus. Nicht gelten soll diese Beschränkung des Konkursprivilegs für Forderungen aus Sozialplänen.

Jurius
Jurius
Abstract

Das neue Mietrecht, das die Mieten nicht mehr an den Hypothekarzins, sondern an den Konsumentenpreisindex bindet, erhält in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) wieder eine Chance. Der Nationalrat war auf die Vorlage gar nicht erst eingetreten.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) ist in der Strafrechtsdebatte gegen Schnellschüsse. Sie will die auf Anfang 2007 in Kraft getretene Strafgesetzrevision nicht bereits knapp drei Jahre später grundsätzlich in Frage stellen.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) hält an den drei Differenzen bezüglich Revision des Waffengesetzes gegenüber dem Ständerat fest. Die Mehrheit der Kommission möchte verhindern, dass Erwachsene schlechter gestellt werden als Minderjährige. Zudem strebt sie eine Begrenzung des bürokratischen Aufwands an.

Jurius
Jurius
Abstract

Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben, sollen aus der Schweiz weggewiesen werden müssen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) stellt sich hinter diesen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Ausschaffungsinitiative.

Jurius
Jurius
Abstract

Im Gegensatz zur Praxis anderer Kantone wird es im Kanton Jura nicht möglich sein, Halterauskünfte zu Fahrzeugen mittels SMS-Abfrage zu erhalten. Einem solchen System fehlt die gesetzliche Grundlage und es würde eine Abfrage der Daten auch aus unredlichen Gründen ermöglichen. (ts)

Jurius
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 19. Oktober bis und mit 15. November 2009 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.