Dienstwilliger Diabetiker muss keinen Wehrpflichtersatz zahlen
EGMR – Ein dienstuntauglicher Diabetiker muss keinen Wehrpflichtersatz zahlen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im April entschieden. Das Urteil ist nun definitiv, nachdem die grosse Kammer nicht auf den Weiterzug der Eidgenossenschaft eingetreten ist.
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