Tötung nach Rückkehr mit Pistole: Keine Notwehrsituation
BGer – Ein Kosovo-Albaner muss wegen Tötung eines Landsmanns 2004 in Uetendorf definitiv für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen und bestätigt, dass er nicht in Notwehr gehandelt hat. (Urteil 6B_480/2009)
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