Anwohner muss mit Glockenlärm leben
BGer – Die Glocken der reformierten Kirche in der Zürcher Oberländer Gemeinde Gossau dürfen nachts wie bis anhin die Zeit schlagen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwohners abgewiesen, der durch den übermässigen Lärm in seinem Schlaf gestört wird. (Urteil 1C_297/2009)
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