Kein Geld an Erdbeerproduzenten wegen gefrässigen Hirschen
BGer – Zwei Früchteproduzenten aus Landquart GR erhalten vom Kanton definitiv keine Entschädigung für ihr von Hirschen abgefressenes Erdbeerfeld. Keine Rolle spielt laut Bundesgericht, dass der Kanton Aargau in einem Parallelfall den Schaden zum Teil übernommen hat. (Urteil 2C_516/2009)
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