Notwehr mit Messer: Bundesgericht spricht Türken frei
BGer – Das Bundesgericht billigt einem Türken zu, in Notwehr gehandelt zu haben, als er gegen zwei prügelnde Angreifer mit einem Messer zugestochen hat. Die Richter haben die Verurteilung des Mannes durch das Zürcher Obergericht aufgehoben. (BGE 6B_1005/2009)
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