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Liebe Leserinnen und Leser
 
Die Europäische Union ist im Gegensatz zu ihren Mitgliedstaaten bisher nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Auf Unionsrecht gestützte Rechtsakte enthalten daher nur einen begrenzten Schutz der Grundrechte. Nun ist der EMRK-Beitritt der EU vorgesehen. RA PD Dr. Markus Schott, LL.M., analysiert die Auswirkungen eines Beitritts der EU zur EMRK auf die Durchsetzung des Grundrechtsschutzes in Europa sowie die in diesem Zusammenhang diskutierten rechtlichen Fragen.
 
Im Rahmen einer strafprozessualen Untersuchung werden die Aussagen der einvernommenen Personen fast immer lediglich sinngetreu zu Protokoll genommen. Werden dabei Fachbegriffe oder rechtliche Interpretationen eingeflochten, ist eine Verfälschung der Aussage möglich. RA Dr. Philipp Näpfli untersucht den Wert des strafprozessualen Einvernahmeprotokolls und legt die einzelnen Faktoren dar, welche die geforderte Verlässlichkeit in Frage stellen können.
 
Das Verfahren der ordentlichen Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft bereitet meist keine gravierenden Probleme. RA Philipp Thommen, LL.M., und RA Simone Köhli Müller weisen in ihrem Beitrag auf gewisse Situationen hin, in denen die Gesellschaften jedoch darauf angewiesen sind, dass im Rahmen der gesetzlichen Ordnung ein gewisser Handlungsspielraum bei der ordentlichen Kapitalerhöhung für eine Abweichung vom Normalfall besteht.
 
Die mit dem Fusionsgesetz geschaffene Rechtsfigur der fusionsgesetzlichen Universalsukzession hat bei der dogmatischen Einordnung ins klassische Sachenrecht einige methodische Probleme mit sich gebracht. Diese kristallisieren sich insbesondere bei der Übertragung von Grundstücken nach Fusionsgesetz heraus. Beat Brändli beleuchtet die diesbezüglichen methodischen Schwierigkeiten und es gelingt ihm, das obskure Rechtsinstitut der fusionsgesetzlichen Universalsukzession verständlich zu machen.
 
Kürzlich wurde der Zürcher Kommentar zum Grundpfandrecht in einer Neuauflage von David Dürr veröffentlicht. Dr. Roland Pfäffli rezensiert dieses 100 Jahre nach der ersten Auflage von Carl Wieland erschienene Werk, welches ausgesprochen aktuell ist und bereits die im letzten Dezember vom eidgenössischen Parlament beschlossenen Änderungen berücksichtigt.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
Wissenschaftliche Beiträge
Markus Schott
Abstract

Die Europäische Union ist im Gegensatz zu ihren Mitgliedstaaten bisher nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Der Grundrechtsschutz durch den EGMR gegenüber Rechtsakten, welche sich auf Unionsrecht stützen, ist deshalb heute unvollständig. Der Vertrag von Lissabon sowie das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK sehen einen EMRK-Beitritt der EU nun explizit vor. Welche rechtliche Stellung die EU als EMRK-Mitglied dereinst einnehmen wird, ist heute allerdings noch weitgehend ungeklärt. Besondere Regelungen werden sowohl für die Staatenbeschwerde als auch für die Individualbeschwerde diskutiert. Schliesslich fragt sich, ob der unionsrechtliche Grundrechtsschutz den Vorgaben der EMRK genügt.

Philipp Näpfli
Abstract

Dem Einvernahmeprotokoll kommt auch unter Geltung der Schweizerischen Strafprozessordnung eine bedeutende Rolle zu. Im folgenden Beitrag werden mehrere grundsätzliche Mängel sowie Unzulänglichkeiten des Schriftprotokolls aufgezeigt und Probleme bei dessen Beweiswürdigung dargelegt. Sodann wird insbesondere gefordert, bei Einvernahmen sämtliche Fragen, Vorhalte und Antworten möglichst vollständig zu protokollieren sowie die Einvernahmen vermehrt audiovisuell zu dokumentieren. Erwähnt werden zudem Optimierungsmöglichkeiten des traditionellen Schriftprotokolls.

Beiträge
Philipp Thommen
Simone Köhli Müller
Abstract

Das Verfahren der ordentlichen Kapitalerhöhung bereitet in den wenigsten Fällen gravierende Probleme. In gewissen Situationen, welche exemplarisch anhand von zwei Fallkonstellationen dargestellt werden, sind die Gesellschaften jedoch darauf angewiesen, dass im Rahmen der gesetzlichen Ordnung gewisse Abweichungen vom Courant Normal des ordentlichen Kapitalerhöhungsverfahrens möglich sind.

Beat Brändli
Beat Brändli
Abstract

Die mit dem Fusionsgesetz geschaffene Rechtsfigur der fusionsgesetzlichen Universalsukzession hat bei der dogmatischen Einordnung ins klassische Sachenrecht einige methodische Probleme mit sich gebracht. Diese kristallisieren sich insbesondere bei der Grundstücksübertragung nach Fusionsgesetz heraus. Der Artikel versucht, die methodischen Schwierigkeiten hierbei zu beleuchten sowie einen kleinen Beitrag zum Verständnis des obskuren Rechtsinstituts zu leisten.

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Kürzlich ist im Schulthess-Verlag in einer Neuauflage der Zürcher Kommentar zum Grundpfandrecht von David Dürr erschienen. Nach der ersten Auflage von Carl Wieland aus dem Jahr 1909 steht nun ein aktuelles Werk zur Verfügung, welches bereits die im letzten Dezember vom eidgenössischen Parlament beschlossenen Änderungen berücksichtigt.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht zieht bei der Bestrafung von Ersttätern die Schraube an. Laut Gericht darf das Fehlen von Vorstrafen künftig nur noch in Ausnahmefällen zu einer Strafminderung führen. Auch psychisch beeinträchtigten Tätern droht eine verschärfte Gangart. (BGE 6B_390/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht billigt einem Türken zu, in Notwehr gehandelt zu haben, als er gegen zwei prügelnde Angreifer mit einem Messer zugestochen hat. Die Richter haben die Verurteilung des Mannes durch das Zürcher Obergericht aufgehoben. (BGE 6B_1005/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Der britische Hedge-Fund Laxey hat beim Aufbau seiner mittlerweile verkauften Beteiligung am Schweizer Baukonzern Implenia das Börsengesetz verletzt. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (Urteile 2C_77/2009 und 2C_78/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Die Stadt St. Gallen hat einem Wirt zu Recht das Patent entzogen, weil er das Rauchverbot in seinem Lokal nicht durchgesetzt hat. Laut Bundesgericht sind Wirte verpflichtet, in ihrem Betrieb für Ordnung zu sorgen. Es hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 2C_627/2009)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht verweigert dem Iran unter dem Regime von Mahmud Ahmadinedschad kategorisch die Leistung von Rechtshilfe. Die Richter glauben selbst dann nicht an die Einhaltung der Menschenrechte, wenn der Iran dies explizit zusichern sollte. (Urteil RR.2009.26-31)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Mit der Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) hat der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Radio- und Fernsehsender weiter verbessert, indem die Werbe- und Sponsoringbestimmungen gelockert und die Subventionsmöglichkeiten für Investitionen in neue Technologien erweitert wurden.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 12. März 2010 gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung die Botschaft zum Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Duty free-Shops sollen in den Schweizer Flughäfen künftig auch für ankommende Passagiere offen stehen.

Jurius
Abstract

Wer irrtümlich Geld auf sein Bankkonto überwiesen bekommt und dieses Geld ausgibt, soll künftig bestraft werden – egal, ob eine nicht arglistige Täuschung vorliegt oder nicht. Diese Änderung der Rechtsprechung wird in der Vernehmlassung begrüsst.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat soll das Amtshilfeabkommen mit den USA zur Beilegung des Streits um UBS-Bankdaten bis zur eventuellen Genehmigung durchs Parlament nicht anwenden. Diese nicht verbindliche Empfehlung richtet nach der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) nun auch die APK des Ständerates (APK-S) an den Bundesrat.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Februar bis und mit 16. März 2010 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.

Aus der Frühjahrssession 2010
Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine Übersicht der in der Frühjahrssession 2010 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte wiedergegeben. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.

Jurius
Abstract

Der Ständerat kontert die SVP-Ausschaffungsinitiative mit einem direkten Gegenvorschlag und empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung. Im Gegenvorschlag präzisierte die kleine Kammer den Deliktkatalog. Zudem respektiert die Vorlage nun Völkerrecht und Verfassung.

Jurius
Abstract

Nach dem Willen des Ständerates soll die Ausschaffungshaft künftig auch in der Schweiz maximal 18 Monate statt wie bisher 24 Monate dauern. Der Rat hat am 18. März 2010 Änderungen im Ausländer- und Asylgesetz verabschiedet.

Jurius
Abstract

Wer eine Wireless-Prepaid-Karte kauft, soll künftig die Personalien angegeben müssen. Der Ständerat hat am 18. März 2010 eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat an den Bundesrat überwiesen.

Jurius
Abstract

Der Ständerat will wie der Bundesrat das Bankgeheimnis aufweichen und die Amtshilfe auf Steuerhinterziehung ausdehnen. Er hat am 17. März 2010 den ersten fünf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt, mit denen die Schweiz die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung aufgibt.

Jurius
Abstract

Volk und Stände stimmen aller Voraussicht nach über die Abzocker-Initiative und einen Gegenvorschlag dazu ab. Der Nationalrat hat sich am 17. März 2010 auf die Inhalte des Gegenvorschlags festgelegt.

Jurius
Abstract

Ein Verein kann steuerbefreit werden, nur weil er ein Verein ist. Für eine Steuerbefreiung braucht es nach dem Willen des Parlaments das Element der Gemeinnützigkeit nicht mehr. Der Nationalrat hiess am 15. März 2010 eine Motion aus dem Ständerat mit 103 zu 50 Stimmen gut.

Jurius
Abstract

Die Pauschalbesteuerung von reichen Ausländern soll in der Schweiz nicht abgeschafft werden. Der Ständerat hat sich am 16. März 2010 gegen eine Initiative des Kantons St. Gallen ausgesprochen, die eine Gleichbehandlung der Steuerzahler fordert.

Jurius
Abstract

Private Sicherheitsangestellte können an der Grenze die Autobahn-Vignette kontrollieren. Nach dem Nationalrat stimmte am 17. März 2010 auch der Ständerat dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Das Gesetz über die Nationalstrassenabgaben wurde in der Schlussabstimmung verabschiedet.

Jurius
Abstract

Der Ständerat ist dagegen, die Mindeststrafe bei Vergewaltigung und Schändung zu erhöhen, wenn die Tat von mehreren Personen begangen wurde. Er hat sich mit 25 zu 6 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ausgesprochen.

Jurius
Abstract

Der Ständerat will die Haltung gefährlicher Hunde landesweit einheitlich regeln: Er möchte nicht, dass die Kantone strengere Bestimmungen erlassen können als der Bund. Der Nationalrat hatte schärfere kantonale Gesetze zulassen wollen.

Jurius
Abstract

Auch Selbständigerwerbende sollen eine Kinderzulage erhalten. Der Ständerat ist am 16. März 2010 in der zweiten Runde auf eine vom Nationalrat gutgeheissene Gesetzesänderung eingetreten. Die vorberatende Kommission muss nun die Details erarbeiten.

Jurius
Abstract

Verstellbare Drei-Punkt-Gurte schützen Kinder unter 12 Jahren und 150 Zentimetern im Auto nicht ausreichend. Das hält der Bundesrat in einer am 16. März 2010 nachgelieferten Antwort zur Fragestunde im Nationalrat fest.

Jurius
Abstract

Das Parlament ist beunruhigt wegen dem grossen Interesse am Zivildienst. Nach dem Nationalrat verlangt auch der Ständerat eine Revision des Zivildienstgesetzes. Er hat am 16. März 2010 eine Motion mit 21 zu 19 Stimmen an den Bundesrat überwiesen.

Jurius
Abstract

Der Ständerat will bei der Bestrafung von Kriegsverbrechen weiter gehen als Nationalrat und Bundesrat. Er will das Schweizer Strafrecht so an das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs anpassen, dass auch Menschen bestraft werden können, die im Ausland zum Völkermord aufrufen.