Gemeinnützigkeit kein Kriterium für Steuerbefreiung von Vereinen
Ein Verein kann steuerbefreit werden, nur weil er ein Verein ist. Für eine Steuerbefreiung braucht es nach dem Willen des Parlaments das Element der Gemeinnützigkeit nicht mehr. Der Nationalrat hiess am 15. März 2010 eine Motion aus dem Ständerat mit 103 zu 50 Stimmen gut.
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