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Liebe Leserinnen und Leser
 
Was geschieht mit dem Bankkonto im Todesfall? Kaum je wissen die Erben schon im Voraus lückenlos Bescheid, welches Vermögen der Erblasser welchem Institut anvertraut hat. Um ihre mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten trotzdem wahrnehmen zu können, sind sie auf einen funktionierenden Informationsfluss mit Bank und Post angewiesen. Remo Müller befasst sich mit der Vermittlung von Kontoinformationen an die Erben im Zeitalter bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
 
In der Volksabstimmung vom 7. März scheiterte die Tierschutzanwalt-Initiative deutlich. Immerhin hat der Bundesrat im Abstimmungskampf Defizite im bisherigen Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Kantone erkannt. RA Daniel Kettiger untersucht, ob und wie die Vertretung von Tierschutzanliegen in der Schweizerischen Strafprozessordnung sichergestellt werden kann. Mit deren Inkrafttreten werden nur noch staatliche Behörden zur Durchsetzung der Strafbestimmungen in der Tierschutzgesetzgebung zugelassen sein.
 
Gilt für die Ausübung eines limitierten Vorkaufsrechts an einem Grundstück auch dann der vereinbarte Preis, wenn es Dritten zu einem tieferen Preis angeboten wird? Welche Form- und andere Vorschriften sind im Vorkaufsfall zu beachten? Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland beantworten in ihrem Beitrag diese und weitere Fragen und raten dringend dazu, sämtliche Ausübungsmodalitäten des Vorkaufsrechts vor dem Eigentumsübergang auf einen Dritterwerber gewissenhaft abzuklären.
 
Der Gesetzgeber des Strafgesetzbuches 2002 ist die Problematik der bedingten Entlassung auf eine andere Art angegangen als sein Vorgänger 1937. Einige Kompetenzen, die bisher den administrativen Vollstreckungsbehörden gewährt wurden, sind nun dem Einzelrichters vorbehalten. Auch der Begriff der Gefährlichkeit hat sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt. RA Anne Colliard wägt das Für und Wider der neuen Gesetzgebung ab und umschreibt die Kompetenzen der verschiedenen bei der bedingten Entlassung mitwirkenden Behörden.
 
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache. Am kommenden Ostermontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 12. April 2010 wieder begrüssen zu dürfen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
Wissenschaftliche Beiträge
Remo Müller
Abstract

«Tantum possumus, quantum scimus» [wir vermögen so viel, wie wir wissen] – was allgemeine Geltung hat, wird mit dem Tode akzenturiert. Denn jeder Mensch knüpft lebzeitig ein dichtes Netz von Relationen und Positionen zu anderen Rechtssubjekten und zu Sachen, das nur er gesamthaft durchblickt. Insofern ist dem Tode ein gewisser Wissensverlust inhärent. Allerdings bedürfen die Erben Informationen zur willensmängelfreien und zweckmässigen Wahrnehmung der mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten. Primärer Gegenstand dieser Untersuchung bildet die Vermittlung von Kontoinformationen der Bank/Post an Erben im Zeitalter bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Beiträge
Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Abstract

Das Scheitern der Tierschutzanwalt-Initiative darf wohl kaum als Absage an einen wirksamen Tierschutz betrachtet werden. Es stellt sich somit die Frage, ob und wie die Vertretung von Tierschutzanliegen künftig im Strafverfahren sichergestellt werden kann. Das Bundesrecht lässt zur Durchsetzung der Strafbestimmungen in der Tierschutzgesetzgebung mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung nur noch staatliche Behörden zu.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Daniela Byland
Abstract

Anlass zu diesem Beitrag gibt ein aktueller Fall aus einer Berner Vorortsgemeinde. Die Einwohnergemeinde Bolligen wollte ein limitiertes Vorkaufsrecht an einem Grundstück ausüben, wobei der im Voraus festgelegte Kaufpreis für die Ausübung des Vorkaufsrechts höher war als der Preis, zu welchem das Grundstück an einen Dritten verkauft wurde. Zudem stellte sich die Frage, ob die Ausübung fristgerecht durch das zuständige Organ erfolgte. Die sich in solchen Fällen stellende Problematik wird losgelöst von diesem aktuellen Fall dargelegt.

Anne Colliard
Abstract

Der Gesetzgeber des Strafgesetzbuches 2002 ist die Problematik der bedingten Entlassung auf eine andere Art angegangen als sein Vorgänger 1937. Einige Kompetenzen, die bisher den administrativen Vollstreckungsbehörden gewährt wurden, sind seit nunmehr drei Jahren dem Einzelrichters vorbehalten. Der Begriff der Gefährlichkeit hat sich in der Zwischenzeit auch weiterentwickelt. Der vorliegende Beitrag untersucht die Vor- und Nachteile der neuen Gesetzgebung und er definiert die Kompetenzen der verschiedenen bei der bedingten Entlassung mitwirkenden Behörden.

Europäischer Gerichtshof
Jurius
Abstract

EuGH – Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, mit den Marken von Mitbewerbern identische Schlüsselwörter zu kaufen, das Markenrecht nicht verletzt. Den Werbenden ihrerseits ist es untersagt, solche Schlüsselwörter in ihren Google-Anzeigen zu verwenden, wenn die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. (Urteile C-236/08 bis C-238/08)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das neue Gipfelrestaurant auf dem Aroser Weisshorn kann gebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes abgewiesen. Die Bauherren werden von den Richtern allerdings zur Einhaltung diverser Auflagen verpflichtet. (BGE 1C_344/2007)

Jurius
Abstract

BGer – Die Zürcher Stadtpolizei hat mit dem Einsatz von Scheinkäufern im Drogenmilieu Schiffbruch erlitten. Das Bundesgericht hat in zwei Fällen bestätigt, dass eine verdeckte Ermittlung vorliegt, die der Bewilligung durch einen Richter bedurft hätte. (Urteile 6B_837/2009 und 6B_743/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Das Berner Obergericht muss vertieft prüfen, ob sich ein Arzt beim Tod einer Patientin der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des verurteilten Chirurgen gutgeheissen. (Urteil 6B_984/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Laut Bundesgericht durfte ein Autolenker kurz die Bremslichter aufleuchten lassen, um den «Angriff» eines Dränglers abzuwehren. Nach Ansicht der Richter kann das an sich gefährliche Manöver in Ausnahmefällen als Notwehrmassnahme erlaubt sein. (Urteil 6B_886/2009)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für Rechtshilfe an Italien in der Fastweb-Affäre. Die Richter haben die Beschwerde einer Tessiner Firma abgewiesen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Mit Entscheid vom 18. März 2010 hat die zuständige Schiedskommission auf Antrag der Verwertungsgesellschaften einen Tarif betreffend Musikhandys genehmigt. Dieser Tarif gilt für Handys, mit denen typischerweise urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen kopiert werden.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 24. März 2010 Änderungen dreier Verordnungen des Heilmittelgesetzes beschlossen. Die angepasste Arzneimittelverordnung bringt ein effizientes Verfahren zur Anerkennung von bereits im Ausland nach gleichwertigen Vorgaben zugelassenen Arzneimitteln sowie mehr Flexibilität bei der Festlegung der Abgabekompetenz für Drogistinnen und Drogisten. Die Medizinprodukteverordnung wird an das geänderte EU-Recht angepasst. Die revidierte Tierarzneimittelverordnung bringt Verbesserungen im Bereich der Vorratshaltung von importierten Arzneimitteln.

Jurius
Abstract

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) möchte im Gesetz festhalten, dass die Auskünfte bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) für natürliche Personen freiwillig sind. Die Auskunftspflicht soll nur für die Volkszählung gelten. Die SPK-S stimmt einem entsprechenden Beschluss ihrer Schwesterkommission zu.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) weicht bei der Ausgestaltung der künftigen Klimapolitik von den Vorschlägen des Bundesrates ab. Unter anderem möchte sie die CO2-Abgabe anders regeln.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) empfiehlt die Vorlage mit geringen Änderungen zur Annahme. Drei Diskussionspunkte stellten der Titelschutz, die Weiterbildungstitel und die Akkreditierung dar.