Jusletter

SPK-S: Keine Auskunftspflicht bei Umfragen des BFS

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Personenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, SPK-S: Keine Auskunftspflicht bei Umfragen des BFS, in: Jusletter 29. März 2010
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) möchte im Gesetz festhalten, dass die Auskünfte bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) für natürliche Personen freiwillig sind. Die Auskunftspflicht soll nur für die Volkszählung gelten. Die SPK-S stimmt einem entsprechenden Beschluss ihrer Schwesterkommission zu.

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