Jusletter

RK-N: Das Ausgeben von irrtümlich erhaltenem Geld ist strafbar

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: Jurius, RK-N: Das Ausgeben von irrtümlich erhaltenem Geld ist strafbar, in: Jusletter 22. März 2010
Wer irrtümlich Geld auf sein Bankkonto überwiesen bekommt und dieses Geld ausgibt, soll künftig bestraft werden – egal, ob eine nicht arglistige Täuschung vorliegt oder nicht. Diese Änderung der Rechtsprechung wird in der Vernehmlassung begrüsst.

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