Strikte Praxis gegen unbewilligte verdeckte Ermittlung bestätigt
BGer – Die Zürcher Stadtpolizei hat mit dem Einsatz von Scheinkäufern im Drogenmilieu Schiffbruch erlitten. Das Bundesgericht hat in zwei Fällen bestätigt, dass eine verdeckte Ermittlung vorliegt, die der Bewilligung durch einen Richter bedurft hätte. (Urteile 6B_837/2009 und 6B_743/2009)
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