Neue Schweizer Prozessordnungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft
Der Bundesrat hat am 31. März 2010 die Schweizerische Strafprozessordnung, die Jugendstrafprozessordnung und die Schweizerische Zivilprozessordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Die Gerichtsorganisation bleibt wie bisher den Kantonen überlassen, muss aber an die Vorgaben der neuen Prozessordnungen angepasst werden. Auf den gleichen Zeitpunkt treten ferner das Strafbehördenorganisationsgesetz sowie das revidierte Lugano-Übereinkommen in Kraft.
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