Bundesgericht kippt Zürcher Vereinbarung zur Freitod-Hilfe
BGer – Das Bundesgericht hat die Vereinbarung über die organisierte Sterbehilfe zwischen der Zürcher Staatsanwaltschaft und Exit für nichtig erklärt. Laut den Richtern in Lausanne lässt das geltende Recht keinen Raum für solche Abmachungen. (öffentliche Beratung im Verfahren 1C_438/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare