Verzugszins: Bundesrat schickt OR-Teilrevision in die Vernehmlassung
Der Bundesrat will den Verzugszins im kaufmännischen Verkehr von 5 auf 10 Prozent erhöhen und damit einen Anreiz zur pünktlichen Bezahlung der Rechnungen schaffen. Im nichtkaufmännischen Verkehr erachtet er hingegen eine Erhöhung des Verzugszinses als untaugliche Massnahme, die lediglich das Problem der Überschuldung vieler Konsumenten verschärfen würde. Der Bundesrat hat am 17. August 2010 eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt.
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