Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen verletzt Gleichheitsgebot
Die EKR stellt sich gegen das Kopftuchverbot, das der Kanton St. Gallen vorschlägt, weil dieses eine Sondermassnahme gegenüber einer einzigen Religion darstellt und damit das Rechtsgleichheitsgebot bezüglich der Religionsausübung verletzt.
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