Liebe Leserinnen und Leser
Durch die Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe ist die Diskussion um die Kriterien der Zulassung von Volksinitiativen erneut entbrannt. Das Volksbegehren hatte die formale Prüfung der Bundeskanzlei bestanden und fügt sich damit in eine Reihe von umstrittenen Initiativen wie die Verwahrungs-, Verjährungs- und Anti-Minarett-Initiative ein. Wir möchten diese Diskussion zum Anlass nehmen, um auf einige unserer Beiträge aus jüngster Vergangenheit zu verweisen, die sich auch mit den Zulässigkeitesvoraussetzungen nach Art. 139 BV auseinandesetzen:
- Julien Marquis, La validité matérielle des initiatives populaires en droit fédéral,
in: Jusletter 19. Juli 2010 - Christian Hofer, Überlegungen zu Möglichkeiten einer Optimierung der Volksinitiative,
in: Jusletter 26. April 2010 - Daniel Kettiger, Minarettverbot: Offene Fragen zur Umsetzung,
in: Jusletter 1. März 2010 - Luca Cirigliano, Umsetzungsszenarien der Anti-Minarettinitiative,
in: Jusletter 1. März 2010 - Andreas Kley / Alexander Schaer, Gewährleistet die Religionsfreiheit einen Anspruch auf Minarett und Gebetsruf?,
in: Jusletter 1. März 2010 - Jörg Paul Müller, Wie wird sich das Bundesgericht mit dem Minarettverbot der BV auseinandersetzen?,
in: Jusletter 1. März 2010 - Tarek Naguib, Kampagne zur Minarettverbots-Initiative: Zwischen Meinungsäusserungsfreiheit und Diskriminierungsverbot,
in: Jusletter 19. Oktober 2009
In der aktuellen Ausgabe widmet sich Prof. Dr. Andreas Eicker einem ebenfalls aktuellen Thema. Die Strafbarkeit des Kopierens und Verkaufens sowie des Ankaufens von Bankkundendaten ist durch die in der Schweiz kopierten und an deutsche Behörden übermittelten Bankkundendaten in das öffentliche Bewusstsein geraten. Vorwürfe, die in den Medien gegen dieses Vorgehen oft erhoben wurden, haben aber zumeist eine strafrechtlich differenzierte Betrachtung verdrängt. Im Beitrag wird deshalb das schweizerisch-deutsche Tatgeschehen vor dem Hintergrund beider Rechtsordnungen strafrechtlich gewürdigt.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum und das Bundesverwaltungsgericht haben im Frühjahr entschieden, dass der Name der Sängerin «Madonna» als sittenwidriges Zeichen in der Schweiz keinen Markenschutz geniesst. Dr. Peter Heinrich kommentiert hier den Entscheid vom 12. April 2010.
Prof. Dr. Marco Sassòli stellt in einem Diskussionsbeitrag die Problematik der zunehmenden Beteiligung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen in bewaffneten Konflikten dar. Firmen wie z. B. Aegis, die jetzt ihren Hauptsitz in der Schweiz hat, bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum und müssen sich bei bewaffneten Konflikten an das humanitäre Völkerrecht halten. Die Rechte und Pflichten im Einzelnen sind hierbei umstritten.
Einen Tagungsbericht zur Veranstaltung der Studienvereinigung Kartellrecht und des Instituts für Wirtschaftsrecht der Universität Bern zu aktuellen Entwicklungen im schweizerischen Kartellrecht vom 1. Juli 2010 bietet uns abschliessend Anna-Antonina Skoczylas.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Nils Güggi-Dürrenberger | Sarah Montani |
Verlagsleiter Weblaw AG | Mitinhaberin Weblaw AG |