Dreijährige steuerliche Totalsperre aufgrund von Art. 79b Abs. 3 BVG
Mit BGE 2C_658/2009 (bzw. 2C_659/2009) vom 12. März 2010 bestätigt das Bundesgericht die thurgauische Steuerpraxis zu Art. 79b Abs. 3 BVG, wonach grundsätzlich jegliche Kapitalauszahlung in der Dreijahresfrist missbräuchlich ist und jede während der Sperrfrist erfolgte Einzahlung vom Einkommensabzug somit ausgeschlossen werden muss.
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