Zürcher Staatsanwaltschaft wartet zu lange auf Antwort
BGer – Sechs Jahre lang haben die Zürcher Strafverfolgungsbehörden vergeblich auf die Beantwortung ihres Rechtshilfegesuchs an Serbien in einem Tötungsdelikt gewartet, ohne zu reagieren. Damit haben sie laut Bundesgericht das Beschleunigungsgebot verletzt. (Urteil 1B_222/2010)
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