Rayonverbot gegen Hooligan im Kanton Aargau aufgehoben
Urteil 1-PO.2010.1 – Rekursgericht im Ausländerrecht, Kanton Aargau
Am 13. März 2010 kam es in Aarau im Anschluss an das Spiel zwischen dem FC Aarau und dem FC Zürich zu Auseinandersetzungen zwischen Fans. Die Polizei verfügte gegen einen Beteiligten ein Rayonverbot für die Stadt Aarau. Der für Hooligan-Verfahren zuständige Präsident des Rekursgerichts im Ausländerrecht hob die Verfügung mit Urteil vom 14. Oktober 2010 auf, weil das Rayonverbot zu wenig präzis umschrieben und unzureichend begründet war. (Urteil 1-PO.2010.1)
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