Jusletter

Die Finanzierung von Aufenthalten in Kinder- und Jugendheimen (inkl. Schulheimen) im Kanton Zürich

Kritische Anmerkungen zu den Neugestaltungen/Anpassungen im Bereich Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierung im Sozialhilfe-Behördenhandbuch des Kantons Zürich

  • Autor/Autorin: Judith Widmer
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Staatsorganisation und Behörden, Sozialhilferecht
  • Zitiervorschlag: Judith Widmer, Die Finanzierung von Aufenthalten in Kinder- und Jugendheimen (inkl. Schulheimen) im Kanton Zürich, in: Jusletter 13. Dezember 2010
Leistungen für die Fremdplatzierung der Kinder sollen keine Sozialhilfeleistungen mehr sein. Die Ausgaben der Gemeinden sollen nicht mehr der Weiterverrechnung nach dem Zürcher Sozialhilfegesetz (SHG) unterliegen und auch nicht mehr staatsbeitragsberechtigt sein. Leistungen an die Fremdplatzierungen sollen neu Gemeindeanteile sein. Bei diesen Gemeindeanteilen soll es sich um neue sozialstaatliche Leistungen handeln, welche je nach Konstellation als bedarfsunabhängige oder als bedarfsabhängige Sozialleistungen ausgestaltet sind. Den Neugestaltungen und Anpassungen fehlt die gesetzliche Grundlage, weshalb sie nicht die vom kantonalen Sozialamt gewünschten Wirkungen entfalten können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Ausgangslage
  • 2 Vorbemerkungen
  • 3 System der sozialen Sicherheit
  • 3.1 Bundesamt für Statistik
  • 3.2 System der sozialen Sicherheit in den Kantonen
  • 3.3 Kinder- und Jugendheime bzw. Aufenthalt in einem Kinder- und Jugendheim
  • 3.4 Einführung und Ausgestaltung neuer Sozialleistungen
  • 4 Sozialhilfe
  • 4.1 Vorbemerkung
  • 4.2 Örtliche Zuständigkeit
  • 4.3 Umfang der Sozialhilfe
  • 4.4 Subsidiarität der Sozialhilfe
  • 4.5 Rechtzeitigkeit der Sozialhilfe
  • 4.6 Formen der Sozialhilfe
  • 4.6.1 Überblick
  • 4.6.2 Heimkosten
  • 4.6.3 Andere Kosten
  • 4.7 Träger der Sozialhilfekosten
  • 4.8 Rückerstattung der Sozialhilfe
  • 4.9 Neue Sozialleistungen
  • 5 Regelung bei interkantonalen Sachverhalten
  • 5.1 Im Allgemeinen
  • 5.2 Das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger
  • 5.3 Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
  • 5.4 Innerkantonaler Durchgriff der IVSE-Regelung?
  • 6 Regelung im Kanton Zürich
  • 6.1 Gesetzliche Grundlage
  • 6.2 Regelung mit Bezug auf die Finanzierung von Kinder- und Jugendheimen (exkl. Schulheimen)
  • 6.2.1 Gesetzliche Grundlage
  • 6.2.2 Fazit
  • 6.3 Regelung mit Bezug auf die Finanzierung von Schulheimen
  • 6.3.1 Gesetzliche Grundlage
  • 6.3.2 Fazit
  • 7 Schlussbetrachtung

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