ELGK empfiehlt Ablehnung der komplementärmedizinischen Anträge
Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) empfiehlt, die fünf vorgelegten komplementärmedizinischen Methoden nicht in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufzunehmen. Die Methoden haben nach Ansicht der Kommission den massgeblichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nicht standgehalten. Der Entscheid liegt nun beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI).
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