Medikamentenabgabe: Zürcher Abstimmung wird nicht wiederholt
BGer – Die Abstimmung über die Initiative zur Medikamentenabgabe durch Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur muss nicht wiederholt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts abgewiesen. (Dispositiv der Urteile 1C_468/2010 und 1C_472/2010)
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