Adoption: 57-Jährige darf nach Adoption Namen behalten
BGer – Das Bundesgericht zeigt sich grosszügig gegenüber Personen, die sich im reiferen Alter noch adoptieren lassen. Das Gericht hat einer 57-jährigen Appenzellerin erlaubt, ihren bisherigen Namen beizubehalten. (Öffentliche Beratung im Verfahren 5A_477/2010)
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