Neues beim arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutz – mit einem Seitenblick auf die Entwicklung in der Europäischen Union
Völker- und Verfassungsrecht verpflichten die staatlichen Behörden zu einem umfassenden Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Persönlichkeitsmerkmalen. Im schweizerischen Arbeitsrecht schützen das Gleichstellungsgesetz und neuerdings auch das Freizügigkeitsabkommen vor diskriminierender Behandlung wegen des Geschlechts oder wegen der EU-ausländischen Staatsangehörigkeit. Im EU-Recht ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund anderer Merkmale, namentlich des Alters stärker ausgebaut. De lege ferenda wird auch die Schweiz nicht um einen Ausbau des Diskriminierungsschutzrechts herumkommen.
Inhaltsverzeichnis
- I) Einleitung
- II) Völker- und verfassungsrechtliche Ausgangslage
- 1. Völkerrechtliche Verpflichtungen zum Diskriminierungsschutz
- 2. Unmittelbare Anwendbarkeit der Diskriminierungsverbote
- 3. Verfassungsrechtliche Verpflichtungen
- 4. Zwischenfazit und Bedeutung des Freizügigkeitsabkommens Schweiz
- III) Ausgewählte Rechtsprechung
- 1. Bundesgerichtsentscheid 4A.593/2009: FZA verdrängt GAV
- 2. Diskriminierungsfälle im öffentlichen Personalrecht
- 2.1 Diskriminierung wegen einer Behinderung
- 2.2 Diskriminierende Lohneinstufung
- IV) Arbeitsrechtlicher Schutz vor Diskriminierung in der Europäischen Union
- 1. Rechtliche Verankerung im Primär- und Sekundärrecht
- 2. Rechtsprechung des EuGH zum Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters
- V) Schlussbetrachtungen
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