Holenweger-Prozess: Popp wird nicht ersetzt
BStGer – Der Prozess gegen den Zürcher Bankier Oskar Holenweger wird unter dem Vorsitz von Bundesstrafrichter Peter Popp stattfinden. Die Bundesanwaltschaft (BA) ist mit ihrem Ausstandsbegehren gegen Popp vor der I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts nicht durchgekommen. (Beschluss BB.2011.23)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare