Gute Gründe für Zusammenleben nach der Scheidung
BGer – Ein geschiedener Renter erhält weiter Ergänzungsleistungen der AHV, obwohl er im Tessin wieder mit seiner Ex-Gattin zusammenlebt. Laut Bundesgericht hat er überzeugend dargelegt, wie es zu der ungewöhnlichen Zweckgemeinschaft gekommen ist. (BGE 9C_282/2010)
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