Urteil gegen Solothurner Naturheilpraktiker bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Naturheilpraktikers aus Solothurn wegen Urkundenfälschung bestätigt. Er hatte seine Assistentin angewiesen, eine falsche Quittung auszustellen, um einer Patientin die Abrechung über die Krankenkasse zu ermöglichen. (Urteil 6B_831/2010)
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