WAK-S: Steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten
Die Vorlage des Bundesrates über die steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten wurde mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der maximale jährliche Abzug soll aber nicht 6’000 sondern 12’000 Franken betragen.
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