Nur beschränkte Hochwasser-Subventionen für den Kanton Bern
BVGer – Die Eidgenossenschaft hat sich zu Recht geweigert, dem Kanton Bern die für den Hochwasserschutz in Brienz erworbenen Grundstücke nach den bezahlten Baulandpreisen zu subventionieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons abgewiesen. (Urteil A-7595/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare