| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Die rechtliche Beurteilung von nicht-objektivierbaren Gesundheitsschäden ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Thema. In BGE 130 V 352 hat das Bundesgericht 2004 eigene Kriterien für die Anerkennung dieser Störungen als Invalidität geschaffen. In BGE 131 V 49 äusserte das Bundesgericht die Vermutung, dass eine somatoforme Schmerzstörung mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar sei (Regel mit Ausnahmen). Das Bundesgericht stützt sich bei dieser Vermutung auf die «allgemeine Lebenserfahrung» sowie auf die «medizinische Empirie». In den folgenden Jahren wurde diese Argumentation auf weitere Krankheitsbilder übertragen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich die richterliche Annahme mit der medizinischen Datenlage deckt.
Abstract
Die Rechtsprechung zu den somatoformen Schmerzstörungen (BGE 130 V 352) wurde in den letzten sechs Jahren auf weitere Krankheitsbilder ausgedehnt, u.a. in einem vielbeachteten Leitentscheid auf HWS-Traumata (BGE 136 V 279). Die eingehende kritische Diskussion dieser Rechtsprechung hat aufgezeigt, wo ihre Grenzen liegen. Insbesondere die für die Zumutbarkeitsbeurteilung zentralen Kriterien (Foerster-Kriterien) erscheinen spätestens seit ihrer eingehenden Analyse durch Jörg Jeger nicht mehr haltbar. Zudem wird die erste Etappe der 6. IVG-Revision, die voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, die Praxis vor neue Herausforderungen stellen. Die Praxis steht damit am Wendepunkt. Nur: Wohin soll sie sich wenden?
Abstract
Die Eventualmaxime gibt Auskunft darüber, bis zu welchem Zeitpunkt die Parteien ihre prozessualen Handlungen vornehmen können. Angesprochen ist damit primär das Novenrecht, welches Gegenstand kontroverser Diskussionen im Rahmen der parlamentarischen Debatten zur ZPO bildete und bis zuletzt umstritten war. Die Kompromisslösung des Gesetzgebers ist Art. 229 ZPO zu entnehmen, welcher kraft Art. 219 ZPO ebenfalls Anwendung auf das vereinfachte Verfahren nach Art. 243 ff. ZPO findet. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie die Eventualmaxime im vereinfachten Verfahren gehandhabt wird. Dabei geht es im Besonderen darum, zu klären, wie Art. 229 Abs. 2 ZPO und hier vor allem die Wendung «zu Beginn der Hauptverhandlung» zu verstehen sind.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht kritisiert das Zürcher Obergericht. Es sieht das Vertrauen in die Justiz gefährdet, wenn der Vorsitzende der Strafkammer mit seiner Empfehlung zum Rückzug der Beschwerde an einen Verteidiger in Kauf nimmt, dass dadurch ein Ausstandsgrund für ihn vorliegen könnte. (BGE 1B_407/2010)
Abstract
BGer – Ein Aargauer Autofahrer bleibt straflos, obwohl seine Verfehlungen vom Beifahrer gefilmt wurden. Laut Bundesgericht dürfen die von der Polizei auf einer verlorenen Kamera entdeckten Aufnahmen und das Geständnis des Lenkers nicht als Beweise verwendet werden. (BGE 6B_849/2010)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat einem Bauherr in Appenzell Innerrhoden verboten, sein ausserhalb der Bauzone liegendes Wohnhaus abzubrechen und neu aufzubauen. Die Kantonsregierung sieht dadurch die typisch appenzellischen Streusiedlungen in Gefahr. (BGE 1C_382/2010)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht lässt unbeantwortet, ob die Bundesanwaltschaft (BA) das Gaddafi-Plakat des Mouvement Citoyens Genevois (MCG) zensieren durfte. Das Gericht ist auf die Beschwerde von MCG-Präsident Eric Stauffer nicht eingetreten. (Urteil 1B_413/2010)
Abstract
BGer – Einer 28-jährigen Bernerin bleibt es verwehrt, ihre Adoption durch den Stiefvater aufheben und sich von ihrem aufgetauchten leiblichen Vater als Kind anerkennen zu lassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der jungen Frau abgewiesen. (Urteil 5A_640/2010)
Abstract
BGer – Verlustscheine dürfen vom Schuldner in der Steuererklärung als Passiven deklariert werden, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die Gläubiger ihre Forderungen noch geltend machen. Das Bundesgericht hat einem Freiburger Ehepaar Recht gegeben. (Urteil 2C_555/2010)
Abstract
BVGer – Das Getränk «KDrink» aus Kokablättern darf in der Schweiz weiterhin nicht verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bestätigt. (Urteil C-409/2010)
Abstract
BVGer – Die Eidgenossenschaft hat sich zu Recht geweigert, dem Kanton Bern die für den Hochwasserschutz in Brienz erworbenen Grundstücke nach den bezahlten Baulandpreisen zu subventionieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons abgewiesen. (Urteil A-7595/2010)
Abstract
Der Bundesrat hat am 11. Mai 2011 beschlossen, das Patentanwaltsgesetz und die Patentanwaltsverordnung auf den 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen. Damit wird die Berufsbezeichnung des Patentanwalts in der Schweiz geschützt. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Bundespatentgerichtsgesetz auf den 1. Januar 2012 abschliessend in Kraft zu setzen. Damit nimmt das neue Bundespatentgericht Anfang 2012 seinen Betrieb auf und wird als nationales Spezialgericht zu einer qualitativ hohen Rechtsprechung und damit Rechtssicherheit beitragen.
Abstract
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 2011 diverse Anpassungen sowohl bei der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) als auch bei der Verordnung über die CO2-Abgabe vorgenommen.
Abstract
Gesuche zur Aufhebung der Immunität eines Parlamentsmitglieds sollen in der Schweiz «entpolitisiert» werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat sich im Grossen und Ganzen den Vorschlägen des Nationalrats zur Neuregelung der parlamentarischen Immunität angeschlossen.
Abstract
Parteien und Gruppierungen sollen künftig offenlegen müssen, wer in welcher Höhe Abstimmungskampagnen finanziert. Dies fordert die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S). Sie hat beschlossen, eine entsprechende Motion einzureichen.
Abstract
Die technischen Hindernisse im grenzüberschreitenden Schienenverkehr sollen abgebaut werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) für den zweiten Teil der Bahnreform 2 ausgesprochen.
Abstract
Die Kindersitz-Regeln bleiben umstritten. Nach dem Willen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) soll die Kindersitzpflicht weiterhin auch für Taxis gelten. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Regeln für Taxis zu lockern.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, um die bestehenden Lücken bei der verdeckten Ermittlung zu schliessen. Die Kommission hiess am 13. Mai 2011 den Vorentwurf einstimmig gut.
Abstract
Wie bereits im Ständerat stösst der Gegenvorschlag zur Lotterie-Initiative in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) auf breite Zustimmung. Mit 13 zu 4 Stimmen empfiehlt am 13. Mai 2011 die Kommission den Gegenentwurf zur Annahme.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat die Detailberatung des indirekten Gegenvorschlages des Ständerates geführt. Sie spricht sich für dessen Ablehnung in der Gesamtabstimmung aus.
Jusletter