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Liebe Leserinnen und Leser
 
Mit der Verabschiedung des Römer Statuts im Jahr 1998 wurde die völkerrechtliche Grundlage des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag geschaffen. Am 12. Oktober 2001 ratifizierte auch die Schweiz das sog. IStGH-Statut. Rund 10 Jahre später, am 1. Januar 2011, traten die innerstaatlichen Bestimmungen zur Umsetzung des Statuts in Kraft. Schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen sind damit ins StGB eingeführt bzw. dort ergänzt worden. Markus Husmann kommentiert die im StGB eingeführten sog. «Gemeinsamen Bestimmungen», welche einheitlich für die genannten Straftatbestände gelten.
 
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 11. März 2011 die Beschwerde von Open Source Anbietern im Zusammenhang mit einem von der Bundesverwaltung an Microsoft vergebenen Direktauftrag für die Weiterführung und Pflege von Software-Lizenzen abgewiesen. Claudia Schneider Heusi und Laura Mazzariello untersuchen die Folgen des Urteils im Hinblick auf die Legitimation zur Beschwerdeführung, die Beweislastverteilung bei Freihandvergaben und die Korrektur von früheren Strategieentscheiden der Vergabestellen.
 
Zurückgewiesene Asylsuchende sind von der Sozialhilfe ausgeschlossen, sobald die Wegweisungsverfügung rechtskräftig wird. Dies soll sie dazu bewegen, die Schweiz möglichst schnell zu verlassen. Karine Povlakic analysiert die Auswirkungen des Dublin-Abkommens auf diesen Themenkreis. Im Fokus ihrer Ausführungen steht das wegweisende Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom 28. Februar 2011.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Markus Husmann
Abstract

Am 1. Januar 2011 sind die strafrechtlichen Bestimmungen zur Umsetzung des Römer Statuts in der Schweiz in Kraft getreten. Schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen, die damit ins StGB eingeführt bzw. dort ergänzt wurden, charakterisieren sich durch verschiedene Gemeinsamkeiten, die einer spezifischen Regelung bedürfen. Aus diesem Grund wurden allgemeine, sog. Gemeinsame Bestimmungen im zwölften Titelquater StGB im Anschluss an die besonderen Tatbestände eingeführt. Der Beitrag gibt einen Überblick dieser Neuerungen in Kommentarform.

Urteilsbesprechungen
Claudia Schneider Heusi
Laura Mazzariello
Abstract

Mit Urteil vom 11. März 2011 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Open Source Anbietern im Zusammenhang mit einem vom Bund an Microsoft vergebenen Direktauftrag für die Weiterführung und Pflege von Software-Lizenzen abgewiesen. Die Autorinnen befassen sich mit der Frage, ob Vergabestellen aufgrund dieses Urteils in Zukunft sämtliche bestehende Software auf unbegrenzte Zeit beliebig erweitern und ausbauen können. Sie setzen sich dabei mit den Themen der Legitimation zur Beschwerdeführung, der Beweislastverteilung bei Freihandvergaben und der Korrektur von früheren Strategieentscheiden von Vergabestellen auseinander.

Karine Povlakic
Abstract

Seit 2004 sind zurückgewiesene Asylsuchende von der Sozialhilfe ausgeschlossen sobald die Wegweisungsverfügung rechtskräftig wird. Dies soll sie dazu bewegen, die Schweiz möglichst schnell zu verlassen. Seit der Umsetzung des Dublin-Abkommens in der Schweiz sind zahlreiche zurückgewiesene Asylsuchende potentielle Flüchtlinge, deren Asylgesuch keiner Prüfung unterzogen wird, da diese Prüfung in der Kompetenz eines anderen europäischen Staates liegt. Ihnen bleibt so nur noch die Möglichkeit der Nothilfe. (if)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Seine Nachstellungen und Aktionen gegen zwei Bundesrichter haben für Gerhard Ulrich vom Verein «Aufruf ans Volk» definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen seiner aggressivsten Kritiker bestätigt. (Urteil 6B_819/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Skyguide hat die Genugtuung für die Opferfamilien des Flugzeugunglücks von Überlingen (D) korrekt festgesetzt. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von 51 Angehörigen abgewiesen und den juristischen Streit um die Entschädigungen damit beendet. (Urteil 2C_290/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Die Versicherung einer Freiburgerin muss für deren Zahnarztkosten aufkommen, nachdem sie beim Verzehr eines selbstgebackenen Brots mit entsteinten Oliven auf einen Kern gebissen hat. Laut Bundesgericht liegt rechtlich ein Unfall vor. (Urteil 9C_985/2010)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Ein uigurischer Guantanamo-Häftling erhält in der Schweiz kein Asyl, nachdem er zumindest vorübergehend im pazifischen Inselstaat Palau Aufenthalt gefunden hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil D-8016/2009)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) empfiehlt die Offroader-Initiative mit 8 zu 1 Stimmen zur Ablehnung. Wie die Parlamentsdienste am 20. Mai 2011 mitteilten, wurde nach Ansicht der Kommission den Anliegen der Initianten bereits genügend Rechnung getragen.

Jurius
Abstract

Christliche Symbole wie Kruzifixe, Weg- und Gipfelkreuze sollen in der Schweiz nicht aus dem öffentlichen Raum verbannt werden dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will deshalb christlichen Symbolen in der Verfassung eine Sonderstellung einräumen.

Jurius
Abstract

Der Bund soll Volksinitiativen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung inhaltlich vorprüfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ist mit der Stossrichtung dieses Vorschlags des Bundesrats einverstanden und will die Regierung beauftragen, eine entsprechende Gesetzesrevision vorzubereiten.

Jurius
Abstract

In einem Mitbericht an die federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) unterstützt die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) die bundesrätliche Vorlage (11.028 s). Einstimmig beantragt die FK-N, auf die Vorlage einzutreten. Für sie ist es absolut unerlässlich, dass das derzeit bestehende Systemrisiko für den Bundeshaushalt und damit für alle Bürgerinnen und Bürger raschmöglichst gesenkt wird.