Guantanamo-Häftling: Kein Asyl nach Zwischenaufenthalt in Drittland
BVGer – Ein uigurischer Guantanamo-Häftling erhält in der Schweiz kein Asyl, nachdem er zumindest vorübergehend im pazifischen Inselstaat Palau Aufenthalt gefunden hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil D-8016/2009)
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