Härtere Strafen für Drogenabgabe an Kinder und Jugendliche
Künftig wird strenger bestraft, wer Drogen an Kinder und Jugendliche abgibt oder verkauft. Die härteren Strafen sind Teil des neuen Jugendschutzes im revidierten Betäubungsmittelgesetz, womit das Vier-Säulen-Prinzip der Schweizer Drogenpolitik – Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression – definitiv im Gesetz verankert wird. Gleichzeitig werden auch Früherkennung und Prävention grösseres Gewicht beigemessen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
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