Swissmedic muss Praxis bei Medikamenteninformation ändern
BVGer – Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic muss seine Praxis bei der Publikation von Arzneimittel-Informationen ändern. Laut Bundesverwaltungsgericht dürfen Hersteller nicht zum Abschluss teurer Verträge mit Privatfirmen gezwungen werden. (Urteil C-6885/2008)
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