Beschwerde von Psychologen-Verbänden abgewiesen
BGer – Nichtärztlichen Psychotherapeuten bleibt es verwehrt, für Zürcher Gerichte Verwahrungs- und Gefährlichkeitsgutachten zu erstellen. Laut Bundesgericht wird diese Kompetenz in der neuen kantonalen Verordnung zu Recht nur forensischen Fachärzten eingeräumt. (Urteil 2C_121/2011)
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