Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Gegensatz zu Kollektiv- und Kommanditgesellschaften ist die einfache Gesellschaft in der Schweiz eine geläufige und weit verbreitete Gesellschaftsform. Auch aus diesem Grund beschäftigt sich die Rechtspraxis regelmässig mit juristischen Fragen zu diesem Gesellschaftstyp. Mit Entscheiden vom 11. August 2010 und 11. März 2011 äusserte sich das Bundesgericht zu Grundsatzfragen der Abgrenzung zu partiarischen Verträgen gegenüber einfachen Gesellschaften und spezifischen Gesellschafterklagen (sog. «actio pro socio»). Prof. Dr. Peter V. Kunz kommentiert die beiden Urteile.
 
Einen anderen Bereich des Gesellschaftsrechts untersucht Dr. Herbert Wohlmannrechtliche Due Diligence. Abgesehen von der ökonomisch orientierten Bewertung eines Unternehmens plädiert der Autor für eine Ausweitung der rechtlichen Due Diligence. So sollen nicht nur die aktuellen rechtlichen Beziehungen in die Beurteilung eines Unternehmens einfliessen, sondern auch das zukünftige rechtliche Umfeld in die Analyse einbezogen werden.
 
Im letzten Jahr entschied das Bundesgericht im Fall des hungerstreikenden Bernhard Rappaz, dass dieser zwangsernährt werden muss. Eine heftige Diskussion zum Thema folgte (vgl. auch Adrian Krähenmann / Andreas Schweizer / Tobias Tschumi, Hungerstreik im Strafvollzug, in: Jusletter 10. Januar 2011, Olivier Guillod / Dominique Sprumont, Les contradictions du Tribunal fédéral face au jeûne de protestation, in: Jusletter 8. November 2010, Benjamin F. Brägger, Zwangsernährung im Strafvollzug – Replik zu «Hungerstreik und Strafvollzug» von Markus Müller, in: Jusletter 16. August 2010). Eine bundeseinheitliche Regelung wurde, begründet mit der Zuständigkeit der Kantone, vom Bundesrat abgelehnt. Dr. Christian Peter untersucht, ob die Berner Regelung zur Zwangsernährung ein Vorbild für die anderen Kantone sein könnte.
 
Dr. Roger Rudolph rezensiert die Habilitationsschrift von Kurt Pärli «Vertragsfreiheit, Gleichbehandlung und Diskriminierung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis».
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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