Handelshemmnisse: Schweizer Qualitätsprodukte schützen
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip soll die Qualität von Schweizer «Berg»-, «Alp»- oder Bioprodukten nicht beeinträchtigen: Der Bundesrat hat am 16. November 2011 die Vollzugsverordnung des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse entsprechend angepasst.
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