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Liebe Leserinnen und Leser
 
Das bereits fast hundert Jahre alte Erbrecht war jüngst wieder vermehrt in den Medien und im Parlament Thema. Inzwischen ist die Motion «für ein zeitgemässes Erbrecht» von den Räten angenommen (vgl. Peter Breitschmid, Startschuss für ein «zeitgemässes Erbrecht», in: Jusletter 7. März 2011) und an den Bundesrat überwiesen. Obwohl hauptsächlich eine Anpassung der Art. 462, Art. 470 Abs. 1 und Art. 471 ZGB gefordert wird, können demografische, familiäre und gesellschaftliche Veränderungen auch auf weitere Bereiche des Erbrechts Einfluss nehmen. François Vouilloz betrachtet den siebzehnten Teil des ZGB zur Teilung der Erbschaft. Er widmet sich insbesondere dem Abschluss und der Wirkung der Teilung (Art. 634–640 ZGB), zeigt aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Lehre sowie Besonderheiten des Verfahrens auf.
 
Die Geschäftslast des EGMR steigt stetig. Um seine Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten, ist er u.a. dazu übergegangen, die verurteilten Mitgliedstaaten vermehrt zu konkreten Massnahmen zu verpflichten. Durch die Ausweitung der konventionsgeschützten Rechte ergeben sich aber Umsetzungsprobleme. Dr. Brigitte Pfiffner und Dr. Susanne Bollinger hinterfragen die Vorgehensweise des EGMR und thematisieren die Umsetzungspraxis in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
 
Am 1. Januar 2012 tritt die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts in Kraft. Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland stellen die Änderungen, die das Bauhandwerkerpfandrecht betreffen, kurz vor und geben einen Hinweis auf eine aktuelle Publikation.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
François Vouilloz
Abstract

Im siebzehnten Titel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist die Teilung der Erbschaft thematisiert. Der Titel unterteilt sich in vier Abschnitte, die sich nacheinander mit der Gemeinschaft vor der Teilung (Art. 602 bis 606 ZGB), der Teilungsart (Art. 607 bis 619 ZGB), der Ausgleichung (Art. 626 bis 632 ZGB) sowie dem Abschluss und der Wirkung der Teilung (Art. 634 bis 640 ZGB) beschäftigen. Der Beitrag widmet sich dem vierten Abschnitt, bietet ein Update der Rechtsprechung und Entwicklung der Lehre in diesem Bereich und zeigt gleichzeitig Besonderheiten des Verfahrens auf. (sk)

Beiträge
Brigitte Pfiffner
Susanne Bollinger
Abstract

Zur Bewältigung seiner gigantischen Geschäftslast ist der EGMR u.a. vermehrt dazu übergegangen, direkt in innerstaatliches Recht einzugreifen. Die Autorinnen gehen der Frage nach, ob diese Stossrichtung zielführend sein kann oder ob sie nicht kontraproduktiv wirkt, indem sie die Umsetzungsunwilligkeit der betroffenen Mitgliedstaaten verstärkt. Durch die Ausweitung der konventionsgeschützten Rechte ergeben sich Umsetzungsprobleme. Es werden die Umsetzungspraxis in Österreich und Deutschland gestreift sowie Umsetzungsprobleme nach schweizerischem Recht angesprochen.

Roland Pfäffli
Daniela Byland
Abstract

Am 1. Januar 2012 wird die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts in Kraft treten. Dabei werden auch die Bestimmungen über das Bauhandwerkerpfandrecht geändert. Im vorliegenden Beitrag werden die Neuerungen kurz vorgestellt. Zudem wird auf den kürzlich erschienenen Ergänzungsband von Professor Schumacher zu seinem Standardwerk zum Bauhandwerkerpfandrecht verwiesen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Der Geschäftsführer eines Zürcher Restaurants hat sich nicht strafbar gemacht, als er einen Asylbewerber ohne Bewilligung während drei Stunden probeweise arbeiten liess. (BGE 6B_277/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Eine Zürcher Mutter haftet nicht für den schweren Unfall eines kleinen Mädchens, auf das sie kurz hätte aufpassen sollen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern des Opfers abgewiesen und entschieden, dass der Frau kein Fehler angelastet werden kann. (BGE 4A_275/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Private Fernsehsender sind nicht verpflichtet, vor Wahlen und Abstimmungen völlig neutral zu berichten. Laut Bundesgericht ist ihnen eine gewisse Einseitigkeit erlaubt. Allerdings darf das Gezeigte nicht in politische Propaganda ausarten. (Öffentliche Beratung in den Verfahren 2C_880/2010 und 2C_710/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Nacktwandern darf von den Kantonen bestraft werden. Das Bundesgericht hat sich den Anhängern des unverhüllten Naturgenusses mit einem Grundsatzurteil in den Weg gestellt und eine im Kanton Appenzell Ausserrhoden verhängte Busse bestätigt. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_345/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Die Zürcher Behörden müssen einen alkoholkranken Mann bedingt aus der 2004 angeordneten Verwahrung entlassen. Laut Bundesgericht hat das kantonale Verwaltungsgericht zu Unrecht angenommen, dass bei ihm ein grosses Risiko für schwere Gewaltdelikte besteht. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_232/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesstrafgericht muss Teile der Geldwäschereiaffäre um den italienischen Energiekonzern Enel neu beurteilen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gutgeheissen. (Urteil 6B_735/2010)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Am 1. Januar 2012 erhält die Invalidenversicherung neue Instrumente, um IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Der Bundesrat hat am 16. November 2011 den ersten Teil der 6. IV-Revision auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will dem Parlament Anfang nächsten Jahres die Botschaft für ein schärferes Kartellgesetz unterbreiten. Er hat dazu am 16. November 2011 die Eckwerte der ersten umfassenden Revision des Kartellgesetzes festgelegt. Ziel ist es, die Verfahren zu verbessern.

Jurius
Abstract

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip soll die Qualität von Schweizer «Berg»-, «Alp»- oder Bioprodukten nicht beeinträchtigen: Der Bundesrat hat am 16. November 2011 die Vollzugsverordnung des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse entsprechend angepasst.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will sicherstellen, dass bei der Steueramtshilfe die Verfahrensrechte der Betroffenen auch dann gewahrt bleiben, wenn es um Gruppenanfragen geht. Er hat deshalb am 16. November 2011 die Verordnung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA geändert.

Jurius
Abstract

Die AUNS-Initiative «Staatsverträge vors Volk» kommt möglicherweise ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) empfiehlt der grossen Kammer, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken.

Jurius
Abstract

Wie bereits der Nationalrat möchte auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) die Konsumentinnen und Konsumenten mit längeren Garantiefristen besser schützen. Für bewegliche Güter – etwa ein Radio oder ein Staubsauger – soll sie von einem auf zwei Jahre erhöht werden.

Jurius
Abstract

In den Räten zeichnet sich noch keine Einigkeit ab, wie hoch der Präventionszuschlag auf den Krankenkassenprämien ausfallen soll. Nachdem der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrats bereits von 0,125 auf 0,1 Prozent gesenkt hat, schlägt nun die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) einen Satz von 0,075 Prozent vor.