Verwahrung: Alkoholkranker Zürcher bekommt Recht
BGer – Die Zürcher Behörden müssen einen alkoholkranken Mann bedingt aus der 2004 angeordneten Verwahrung entlassen. Laut Bundesgericht hat das kantonale Verwaltungsgericht zu Unrecht angenommen, dass bei ihm ein grosses Risiko für schwere Gewaltdelikte besteht. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_232/2011)
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